Das Bürgerbüro im Rathaus: Ihre zentrale Anlaufstelle
Das historische Rathaus von Burglengenfeld liegt im Herzen der Altstadt, direkt am Unteren Marktplatz. Im Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) befindet sich das Bürgerbüro, in dem Ihre Anliegen zentral, schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Bei großem Andrang können Antragsteller dort in einem eigenen Wartebereich Platz nehmen und in einer der über 100 dort dauerhaft vorrätigen Broschüren und Infomaterialien aus dem gesamten Landkreis Schwandorf blättern.
Das Dienstleistungsangebot im Bürgerbüro:
1. Bereich Hauptamt
- allgemeine Bürgerauskünfte
- Ausgabe von Wertstoffsäcken für das duale System
- Ausgabe von Stadtinfomaterial
- Verkauf von Büchern (Stadtchronik, Burglengenfeld in Bildern etc.)
- Verkauf von Eintrittskarten für städtische Konzerte Seniorenfahrten etc.
- Ausgabe von Stadtplänen
- Verkauf von Marketingartikeln (Burglengenfeldkalender etc.)
- Informationen über Veranstaltungen
- Abholung und Entsorgung von Restmüll, Papier und Wertstoffen ist Aufgabe des Landratsamts Schwandorf.
2. Bereich Bauamt
- Ausgabe von Mülltonnenanträgen
3. Bereich Kämmerei
- An-, Ab- und Ummeldung eines Hundes zur Hundesteuerveranlagung
- Verkauf von Landkreismüllsäcken
4. Bereich Ordnungsamt
4.1 Fremdenverkehrsamt
- alle Fremdenverkehrsangelegenheiten
4.2 Wahlamt
- alle Wahlangelegenheiten, Volks- und Bürgerbegehren (Organisation und Durchführung)
4.3 Fundamt
- sämtliche Angelegenheiten nach dem Fundrecht
4.4 Marktwesen
- Ansetzung und Durchführung der 4 jährlich stattfindenden Jahrmärkte
4.5 Versicherungsamt
- Rentenangelegenheiten (nach Terminvereinbarung)
- Ausgabe von Sozialhilfeanträgen
- Ausgabe von Wohngeldanträgen
- Ausgabe von Grundsicherungsanträgen
- Ausgabe von Anträgen auf Gebührenbefreiung (Rundfunk und Fernsehen)
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, Schwerbehindertenparkausweisen
- Erteilung von Fischereischeinen
- Ausgabe von Anträgen auf Ausstellung des "SAD-Pass"
4.6 Gewerbeamt
- Anzeigen öffentlicher Veranstaltungen nach § 19 LStVG
- vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG
- Anträge auf Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Auskünfte aus dem Gewerberegister
- Gewerbean-, ab- und –ummeldungen
- Vollzug der Plakatierverordnung
- Anträge auf Ausstellung von Reisegewerbekarten
- Genehmigung von Wanderlagern, Antrag auf Aufstellung eines Spielgerätes
4.7 Einwohnermeldeamt
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Melderegisterauskünfte
- Bescheinigungen (Melde-, Aufenthalts-, Haushaltsbescheinigung)
- Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
- Formulare für Einkommenssteuererklärung
- Erstellung und Auswertung von Statistiken (Einwohnerfortschreibung)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Duldung
- Einbürgerungsanträge
- Anträge nach den Waffen- und Jagdrecht
- Wehrerfassung
- Antrag auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (Sozialwohnung)
4.8. Passamt
- Ausstellung von Reisepässen
- Ausstellung von Personalausweisen
- Ausstellung von Kinderreisepässen
- Ausstellung von vorläufigen Reisepässen
- Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen
- Aufnahme von Verlustanzeigen für Ausweisdokumente
4.9 Sonstiges
- Tierseuchenbeiträge
- Bodennutzungserhebung
- Beschwerdemanagement
- Auskünfte über Satzungen und Verordnungen
5.0 Zulassungswesen
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Änderung der Halterdaten bei einem Wohnungswechsel (innerhalb des Landkreises Schwandorf)
Neu: Antrag auf Genehmigung Grundstückszufahrt
Hier können Sie Ihren Anfrag auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt stellen:
Onlinedienste rund um Ihr Gewerbe
Neu im Rathaus Burglengenfeld: Melden Sie Ihr Gewerbe online an
Digitales Fundamt
Handy verloren? Schlüssel vergessen? Bürgerinnen und Bürger können jetzt rund um die Uhr bequem und standortunabhängig über unsere Homepage suchen. Das Besondere: Die Suche erfolgt automatisch in allen Städten, Gemeinden und Fundservicestellen, die an das Fundinfo-Netz angebunden sind. Der Suchradius erhöht sich dadurch enorm.
Zur Suche geht es hier.
Ausstellung / Verlängerung eines Kinderreisepasses
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses (bis zum zwölften Lebensjahr), eines Personalausweises (unter 16 Jahren), eines Reisepasses (unter 18 Jahren) benötigt:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- ggf. Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Sorgeberechtigter (eine Vorlage zum Ausdrucken finden Sie hier)
- Personalausweis bzw. Reisepass (Kopie ist ausreichend) beider Sorgeberechtigter (soweit beide nicht bei der Antragstellung persönlich anwesend sind)
Bei der Antragstellung muss das Kind sowie ein gesetzlicher Vertreter mit anwesend sein.
Der Personalausweis kann ab 16 Jahren ohne gesetzliche Vertreter beantragt werden, der Reisepass erst ab dem 18. Lebensjahr ohne gesetzliche Vertreter.
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöste. Das Bundesmeldegesetz (BMG) bringt einige gesetzliche Neuerungen mit. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben werden im Folgenden dargestellt:
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung ins Ausland eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Die Bestätigung muss Angaben zu allen Personen beinhalten, die in die Wohnung einziehen.
Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können im Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden. Einen Vordruck finden Sie hier.
Meldepflicht:
Eine Anmeldung im Voraus ist weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen. Die Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist vom Betroffenen künftig die vollständige Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu drei Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (nur bei Besuch aus dem Ausland).
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Nähere Auskünfte erteilt das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro, Tel. (09471) 70 18 -21 bis 70 18 -24.
Umtauschpflicht von Führerscheinen
Bis 2033 will die EU eine einheitliche Fahrerlaubnis für alle Bürger einführen. In Deutschland müssen deshalb rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.
Das Landratsamt Schwandorf hat alle wichtigen Informationen in einem Flyer zusammengefasst, den Sie hier nachlesen können (Stand April 2019).
Das Landratsamt bittet die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber, den Umtausch frühzeitig zu beantragen. Gegen Ende der jeweiligen Umtauschfrist ist mit Engpässen und erhöhten Wartezeiten bei den Fahrerlaubnisbehörden zu rechnen!
Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle am Landratsamt Schwandorf gerne zur Verfügung.
Telefon: (09431) 471-70 Telefax: (09431) 471 135.
Kontaktdaten der Bayernwerk Netz GmbH
Bei Stromausfall:
Störungsnummer Strom: (0941) 28 00 33 66
Bei Gasgeruch, Störung des Erdagszählers oder Erdgasdruckregelgeräts, Gasausfall:
Störungsnummer Gas: (0941) 280 0 33 55
Für Fragen zu Baustrom und Hausanschluss von Strom und Erdgas, Anschluss Photovoltaik, Kabellagepläne und Gasleitungspläne:
Technischer Kundenservice: (0941) 28 00 33 11
Weitere Informationen finden Sie unter www.bayernwerk-netz.de
Truppenübungsplatz Hohenfels
Die US Army in Hohenfels informiert: Ansprechpartner für Lärmbeschwerden ist das Büro für Öffentlichkeitsarbeit (PAO = Public Affairs Office), Herr Norbert Wittl, in Hohenfels.
Die Telefonnummer lautet (09472) 7 08 24 57; sie ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags erreichbar.
Standorte von Altglas-Containern
- Parkplatz vor der Burg
- Johann-Baptist-Mayer-Straße (Parkplätze Pfarrzentrum St. Josef)
- Eislaufplatz
- Schotterfläche zwischen Umgehungsstraße und ASV-Kunstrasenplatz
- Kellergasse (bei der Pumpstation)
- Parkplatz Naabtalcenter
- Volksfestplatz
- Recyclinghof
- Parkplatz Netto-Markt
- Zementwerk (alte Einfahrt)
- Wölland (beim Jugendzentrum)
Umlandgemeinden:
- Dietldorf (bei der Kläranlage)
- Mossendorf (Nähe Spielplatz)
- Pilsheim (bei der Freizeithalle)
- Pottenstetten (beim Friedhof)
- Oberbuch (beim Regenrückhalte- und Klärbecken)
(Stand Oktober 2019, Änderungen vorbehalten)