Parkhaus und Parkzonen in Burglengenfeld

Parkhaus Burglengenfeld
Parkhaus Burglengenfeld

Das Parkhaus von Burglengenfeld liegt zentral im Herzen unserer Stadt. Direkt neben der Regensburger Straße und in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes gelegen, ist das Parkhaus idealer Ausgangspunkt für Einkäufe, Behörden- und Bankgänge oder Arztbesuche. In kürzestmöglicher Gehzeit kann man alle wichtigen Punkte in der Altstadt erreichen. Derzeit gilt: 

Die erste halbe Stunde ist kostenlos

Die Parkgebühr nach der kostenlosen halben Stunde (Parkzeit bis zu einer Stunde) kostet einen Euro 

Jede weitere angefangene Stunde ab Einfahrt kostet 1,50 Euro

Sie erreichen das Parkhaus mit dem Auto von der Kreuzung der Regensburger Straße mit der Kallmünzer Straße aus. In Fahrtrichtung Marktplatz biegen Sie an dieser Kreuzung von der Regensburger Straße nach rechts ab (Blickrichtung Burg). 

Mit einer lichten, großräumigen und modernen Konstruktion wird das Parkhaus modernsten Ansprüchen gerecht. Unmittelbar neben der Einfahrt befinden sich ausgewiesene Behindertenparkplätze und Frauenparkplätze.

Im Untergeschoss 3 gibt es einen Ausgang direkt zur historischen Altstadt. Den Marktplatz erreichen Sie von dort aus zu Fuß in zwei Minuten. Beim Ausgang aus dem Untergeschoss 3 finden Sie weitere Behindertenparkplätze. Im Untergeschoss 3 und 5 liegt die Zufahrt zu den Parkplätzen im Freibereich des Parkhauses. 

Parkplätze für Menschen mit Handicap/Behindertenparkplätze

  • Rathausstraße (neben Rathaus)
  • Ecke Staatsstraße 2397/Robert-Koch-Straße (bei Karl Mode)
  • Oberer Marktplatz (bei Bistro Sowieso)
  • im Innenhof des Rathauses
  • St.-Veit-Platz (neben Kirche St. Vitus)
  • am Europaplatz
  • im Außenbereich des Parkhauses, Zufahrt über Untergeschoss 3
  • Josefine-Haas-Straße (gegenüber Anwesen Hausnummer 2)
  • Naabtalcenter (u.a. beim Toom-Baumarkt)
  • Wohlfühlbad Bulmare (Nähe Haupteingang)
  • Im Naabtalpark (bei der Villa Vitalis)

Höhere Verwarn- und Bußgelder

Wer auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne den nötigen Parkausweis parkt, schneller fährt, als erlaubt, oder eine Rettungsgasse blockiert, muss ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Diese und weitere höhere Verwarngelder und Geldbußen ergeben sich aus einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft getreten ist. Bei schwereren Verstößen ist neben einer Geldbuße nun auch der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.

Das Ordungsamt weist darauf hin, dass es sich bei der Straßenverkehrsordnung um bundesweit einheitliche Gesetzgebung handelt, also nicht um spezielle Burglengenfelder Regelungen. Die Novelle wurde am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert darüber hier.

Unter anderem ergeben sich im ruhenden Verkehr folgende Änderungen:

Tatbestand Verwarngeld alt Verwarngeld / Geldbuße neu
Halten im absoluten Haltverbot (Z 283) 10,00 € 20,00 €
Parken im absoluten Haltverbot (Z 283) 15,00 € 25,00 €
Parken im eingeschränkten Haltverbot (Z 286) bzw. eingeschränkten Zonenhalteverbot (Z 290) 15,00 € 25,00 €
Parken ohne Parkschein / Parkschein überzogen / Überschreiten der Höchstparkdauer 10,00 € 20,00 €
- länger als 30 Minuten 15,00 € 25,00 €
- länger als 1 Stunde 20,00 € 30,00 €
- länger als 2 Stunden 25,00 € 35,00 €
- länger als 3 Stunden 30,00 € 40,00 €
Halten in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) 10,00 € 20,00 €
Parken in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) 35,00 € 55,00 €
Parken in der Fußgängerzone (Z 242) 30,00 € 55,00 €
Parken in der Bushaltestelle (Z 224) 10,00 € 55,00 €
- mit Behinderung (Z 224) 15,00 € 70,00 €
Parken am Schwerbehindertenparkplatz ohne Parkausweis 35,00 € 55,00 €
Halten auf dem Gehweg 10,00 € 50,00 €
- mit Behinderung 15,00 € 55,00 €
Parken auf dem Gehweg 20,00 € 55,00 €
- mit Behinderung 30,00 € Geldbuße 70,00 € + 1 Punkt
Halten in zweiter Reihe 15,00 € 55,00 €
- mit Behinderung Geldbuße 70,00 € + 1 Punkt
Parken in zweiter Reihe 20,00 € 55,00 €
- mit Behinderung Geldbuße 80,00 € + 1 Punkt
Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 10,00 Euro 55,00 €

Anmerkung: Im Bußgeldverfahren kommen zur reinen Geldbuße noch 28,50 Euro Gebühren und Auslagen hinzu.

Die Stadt Burglengenfeld bittet um Einhaltung der Verkehrsregeln. Um Verwarnungen zu vermeiden, ist es bei längerem Aufenthalt in der Innenstadt bzw. bei zeitlich nicht genau planbaren Angelegenheiten (z. B. Arztbesuche) grundsätzlich zu empfehlen, das Parkhaus zu nutzen.

Änderungen bei Verstößen im fließenden Verkehr:

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h wird künftig 1 Monat Fahrverbot verhängt (bislang erst bei Überschreitungen ab 31 km/h). Hinzu kommen (wie bisher) ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (+ 28,50 Euro Gebühren/Auslagen) und ein Punkt in Flensburg.

Auch geringere Geschwindigkeitsverstöße werden künftig härter geahndet:

Innerhalb geschlossener Ortschaften wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro fällig (zuvor: 15 Euro), bei einer Überschreitung von 11 bis 16 km/h ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro (zuvor: 25 Euro).

Geschwindigkeitsüberschreitungen von 16 km/h bis 20 km/h werden (statt bislang mit 35 Euro Verwarngeld) nun mit einer Geldbuße in Höhe von 70 Euro (+ 28,50 Euro Gebühren/Auslagen) geahndet.