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Mikrozensus Bayern: Jährliche Haushaltsbefragung

  • Amtliche Bekanntmachung
Symbolbild Rathaus
Symbolbild Rathaus
Symbolbild des Rathauses zur amtlichen Bekanntmachung.

Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:

  • So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 125/2025/42/A vom 19.Mai 2025)
  • Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe Pressemitteilung 134/2025/42/A vom 28.Mai 2025)
  • Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik) 

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