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Konzept zur Verteilung von Kaliumiodtabletten im Landkreis Schwandorf

Aufgrund des Laufzeitendes der deutschen Kernkraftwerke hat der Freistaat Bayern sein Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten als Vorsorgemaßnahme des Katastrophen- und Zivilschutzes abgeändert. Die Verteilung der Tabletten wird nun im Ernstfall dezentral durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde erfolgen. Dieses Konzept gilt für ausländische Reaktorunfälle, für sonstige radiologische Zwischen- und Notfälle etwa beim Transport radioaktiver Stoffe oder vergleichbaren Ereignissen sowie nicht zuletzt für Gefahren und Bedrohungen, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen entstehen.Im Ernstfall erhalten alle Gemeindebürger bis zum Alter von 45 Jahren sowie Schwangere über 45 Jahren an ihrer von der Gemeinde zugewiesenen Ausgabestellen (Ast) je eine Faltschachtel mit vier Kaiiumiodidtabletten. Die Aushändigung der Tabletten erfolgt durch Unterschrift auf einer durch die Gemeinde vorgefertigte Empfangsbestätigung.

Ausgabestellen (Ast) für Burglengenfeld sind die Feuerwehrgerätehäuser in 

  • Burglengenfeld 
  • Dietldorf
  • Pilsheim
  • See-Mossendorf
  • Pottenstetten 


Zudem muss jedem berechtigten Bürger das „Merkblatt für die Bevölkerung" ausgehändigt werden. Die Gemeinden haben dieses Merkblatt entsprechend ihrer im Ernstfall berechtigter Einwohnerzahl in gedruckter Version vorzuhalten.Bei den ASt müssen die „Merkblätter für Ärzte und Apotheker** sowie die Infobroschüren zur Einnahme von Jodtabletten in ausreichender Menge in gedruckter Version vorgehalten werden.

 

 

Bekanntmachung: Vorläufige Sicherung des ermittelten Überschwemmungsgebietes

Geförderter Wohnungsbau Schmidmühlener Straße

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Bebauungsplan "Sondergebiet Sportanlagen beim Parkhaus"

Bekanntmachung zum Sondergebiet Sportanlagen beim Parkhaus

Bekanntmachung Widmungsverfügung Verbindungsstraße Hussitenweg IV - Toom-Kreisverkehr

Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Verbindungsstraße Hussitenweg IV - Toom-Kreisverkehr vom 01. Februar 2024

Erlass der Verbands- und Eigenbetriebssatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Vils-Naab-Gruppe

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Vils-Naab-Gruppe hat im Januar 2024 eine Satzung erlassen. 

Hier geht es zur Bekanntmachung.

Hier ist die Satzung zu finden. 

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