Verwarn- und Bußgelder
Wer auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne den nötigen Parkausweis parkt, schneller fährt, als erlaubt, oder eine Rettungsgasse blockiert, muss tief in die Tasche greifen. Diese und weitere höhere Verwarngelder und Geldbußen ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei schwereren Verstößen ist neben einer Geldbuße nun auch der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen.
Das Ordungsamt weist darauf hin, dass es sich bei der Straßenverkehrsordnung um bundesweit einheitliche Gesetzgebung handelt, also nicht um spezielle Burglengenfelder Regelungen. Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und trat am 9. November 2021 in Kraft. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr gelten seither u.a. folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder: hier.
Bitte beachten Sie: Bußgeldtabellen können sich ändern: Rechtlich gültig ist ausschließlich der Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums. Bei der unten stehenden Tabelle handelt es sich um einen Auszug für Sie zum besseren Überblick über häufige Verstöße.
Tatbestand | Verwarngeld alt | Verwarngeld/Geldbuße neu |
---|---|---|
Halten im absoluten Haltverbot (Z 283) | 10,00 € | 20,00 € |
Parken im absoluten Haltverbot (Z 283) | 15,00 € | 25,00 € |
Parken im eingeschränkten Haltverbot (Z 286) bzw. eingeschränkten Zonenhalteverbot (Z 290) | 15,00 € | 25,00 € |
Parken ohne Parkschein / Parkschein überzogen / Überschreiten der Höchstparkdauer | 10,00 € | 20,00 € |
- länger als 30 Minuten | 15,00 € | 25,00 € |
- länger als 1 Stunde | 20,00 € | 30,00 € |
- länger als 2 Stunden | 25,00 € | 35,00 € |
- länger als 3 Stunden | 30,00 € | 40,00 € |
Halten in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) | 10,00 € | 20,00 € |
Parken in der Feuerwehrzufahrt (Z 283 + ZZ) | 35,00 € | 55,00 € |
Parken in der Fußgängerzone (Z 242) | 30,00 € | 55,00 € |
Parken in der Bushaltestelle (Z 224) | 10,00 € | 55,00 € |
- mit Behinderung (Z 224) | 15,00 € | 70,00 € |
Parken am Schwerbehindertenparkplatz ohne Parkausweis | 35,00 € | 55,00 € |
Halten auf dem Gehweg | 10,00 € | 50,00 € |
- mit Behinderung | 15,00 € | 55,00 € |
Parken auf dem Gehweg | 20,00 € | 55,00 € |
- mit Behinderung | 30,00 € | Geldbuße 70,00 € + 1 Punkt |
Halten in zweiter Reihe | 15,00 € | 55,00 € |
- mit Behinderung | Geldbuße 70,00 € + 1 Punkt | |
Parken in zweiter Reihe | 20,00 € | 55,00 € |
- mit Behinderung | Geldbuße 80,00 € + 1 Punkt | |
Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge | 10,00 Euro | 55,00 € |
Die Stadt Burglengenfeld bittet grundsätzlich um Einhaltung der Verkehrsregeln. Um Verwarnungen zu vermeiden, ist es bei längerem Aufenthalt in der Innenstadt bzw. bei zeitlich nicht genau planbaren Angelegenheiten (z. B. Arztbesuche) grundsätzlich zu empfehlen, das Parkhaus zu nutzen. Der ruhende Verkehr in Burglengenfeld wird über angestellte Verkehrsüberwacher kontrolliert.
Änderungen bei Verstößen im fließenden Verkehr:
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h wird künftig 1 Monat Fahrverbot verhängt (bislang erst bei Überschreitungen ab 31 km/h). Hinzu kommen (wie bisher) ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (+ 28,50 Euro Gebühren/Auslagen) und ein Punkt in Flensburg.
Auch geringere Geschwindigkeitsverstöße werden künftig härter geahndet:
Innerhalb geschlossener Ortschaften wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro fällig (zuvor: 15 Euro), bei einer Überschreitung von 11 bis 16 km/h ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro (zuvor: 25 Euro).
Geschwindigkeitsüberschreitungen von 16 km/h bis 20 km/h werden (statt bislang mit 35 Euro Verwarngeld) nun mit einer Geldbuße in Höhe von 70 Euro (+ 28,50 Euro Gebühren/Auslagen) geahndet.