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Archivbild Spatenstich Augustenhof II

Bauanträge

Zum 01.02.23 wurden die Baubehörden durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, auf ein digitales Bauantragsverfahren umzustellen.

Mit der Aufnahme des Landkreises Schwandorf in die Digitale Bauantragsverordnung geht die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bauanträgen künftig von den Gemeinden auf das Landratsamt über. Planungsbüros können somit Bauanträge bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt online einreichen. Diese Umstellung des Verfahrens gilt jedoch auch für Papieranträge, die nun beim Landratsamt eingereicht werden müssen. Ausgenommen davon sind Anträge zur Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung. Diese sind bei der Stadt direkt einzureichen, derzeit noch in Papierform. 

Die Papieranträge werden dann im Landratsamt gescannt und digitalisiert. Erst mit Zusendung des nun digitalen Bauantrages über das neu eingerichtete Bauportal wird der digitale Eingangsstempel des Bauantrages bei der Stadt Burglengenfeld registriert.

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