Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag
Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)