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3. Änderung B-Plan SO "Einkaufszentrum an der Regensburger Straße"

Bekanntmachung Aufhebungsbeschluss qualifizierter B-Plan "Zwischen Regensburger Straße und Maxhütter Straße"

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses qualifizierter B-Plan "Zwischen Regensburger Straße und Maxhütter Straße"

Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses 
Übersichtsplan Aufhebung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der Stadt Burglengenfeld für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat Burglengenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2025 mit Beschluss Nr. 517 die Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen gemäß Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 65 Abs. 3 GO i.V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Burglengenfeld (Zim-mer Nr. 22) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Zur Bekanntmachung geht es hier.

 

Bekanntmachung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Städtedreieck

Am Donnerstag, 05. Juni, findet um 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus in Saltendorf die Verbandsversammlung des Zweckverbands Städtedreieck statt. 

Bekanntmachung mit Tagesordnung

Konzept zur Verteilung von Kaliumiodtabletten im Landkreis Schwandorf

Aufgrund des Laufzeitendes der deutschen Kernkraftwerke hat der Freistaat Bayern sein Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten als Vorsorgemaßnahme des Katastrophen- und Zivilschutzes abgeändert. Die Verteilung der Tabletten wird nun im Ernstfall dezentral durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde erfolgen. Dieses Konzept gilt für ausländische Reaktorunfälle, für sonstige radiologische Zwischen- und Notfälle etwa beim Transport radioaktiver Stoffe oder vergleichbaren Ereignissen sowie nicht zuletzt für Gefahren und Bedrohungen, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen entstehen.Im Ernstfall erhalten alle Gemeindebürger bis zum Alter von 45 Jahren sowie Schwangere über 45 Jahren an ihrer von der Gemeinde zugewiesenen Ausgabestellen (Ast) je eine Faltschachtel mit vier Kailiumiodidtabletten. Die Aushändigung der Tabletten erfolgt durch Unterschrift auf einer durch die Gemeinde vorgefertigte Empfangsbestätigung.

Ausgabestellen (Ast) für Burglengenfeld sind die Feuerwehrgerätehäuser in 

  • Burglengenfeld 
  • Dietldorf
  • Pilsheim
  • See-Mossendorf
  • Pottenstetten 


Zudem muss jedem berechtigten Bürger das „Merkblatt für die Bevölkerung" ausgehändigt werden. Die Gemeinden haben dieses Merkblatt entsprechend ihrer im Ernstfall berechtigter Einwohnerzahl in gedruckter Version vorzuhalten.Bei den ASt müssen die „Merkblätter für Ärzte und Apotheker** sowie die Infobroschüren zur Einnahme von Jodtabletten in ausreichender Menge in gedruckter Version vorgehalten werden.

 

 

Bekanntmachung zur 10. Änderung der Unternehmenssatzung für die Stadtwerke Burglengenfeld

Die Bekanntmachung zur 10. Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen "Stadtwerke Burglengenfeld" gibt es 

hier

Die vollständige Unternehmenssatzung der Stadtwerke Burglengenfeld in der aktuellen Fassung finden Sie 

hier

Bekanntmachung Sondergebiet (SO) Solarpark Hirschberg

Bekanntmachung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet Solarpark Hirschberg

Bestand

Bebauungsplan

Erschließung

Flächennutzungsplan

BPL_PV_Hirschberg

FNP_PV_Hirschberg

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der Almosen-Stiftung

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der "Almosen-Stiftung Burglengenfeld" für das Haushaltsjahr 2025.
 

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