Neue Satzungen treten im Oktober in Kraft
Ab Oktober treten in Burglengenfeld vier neue Satzungen in Kraft. Die Bekanntmachung dazu sowie den Inhalt der Satzung finden Sie hier:
Amtliche Bekanntmachung Stellplatzsatzung
Amtliche Bekanntmachung Spielplatzsatzung
Amtliche Bekanntmachung Freiflächengestaltungssatzung
Neue Freiflächengestaltungssatzung
3. Änderung B-Plan SO "Einkaufszentrum an der Regensburger Straße"
Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des SO "Einkaufszentrum an der Regensburger Straße
Bekanntmachung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Satzungsbeschluss einfacher B-Plan "Beim Lindenviertel"
Bekanntmachung Aufhebungsbeschluss qualifizierter B-Plan "Zwischen Regensburger Straße und Maxhütter Straße"
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses qualifizierter B-Plan "Zwischen Regensburger Straße und Maxhütter Straße"
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses
Übersichtsplan Aufhebung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der Stadt Burglengenfeld für das Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat Burglengenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2025 mit Beschluss Nr. 517 die Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen gemäß Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 65 Abs. 3 GO i.V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Burglengenfeld (Zim-mer Nr. 22) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Zur Bekanntmachung geht es hier.
Bekanntmachung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Städtedreieck
Am Donnerstag, 05. Juni, findet um 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus in Saltendorf die Verbandsversammlung des Zweckverbands Städtedreieck statt.
Flurordnung und Dorferneuerung Haselbach II
Konzept zur Verteilung von Kaliumiodtabletten im Landkreis Schwandorf
Aufgrund des Laufzeitendes der deutschen Kernkraftwerke hat der Freistaat Bayern sein Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten als Vorsorgemaßnahme des Katastrophen- und Zivilschutzes abgeändert. Die Verteilung der Tabletten wird nun im Ernstfall dezentral durch die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde erfolgen. Dieses Konzept gilt für ausländische Reaktorunfälle, für sonstige radiologische Zwischen- und Notfälle etwa beim Transport radioaktiver Stoffe oder vergleichbaren Ereignissen sowie nicht zuletzt für Gefahren und Bedrohungen, die aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen entstehen.Im Ernstfall erhalten alle Gemeindebürger bis zum Alter von 45 Jahren sowie Schwangere über 45 Jahren an ihrer von der Gemeinde zugewiesenen Ausgabestellen (Ast) je eine Faltschachtel mit vier Kailiumiodidtabletten. Die Aushändigung der Tabletten erfolgt durch Unterschrift auf einer durch die Gemeinde vorgefertigte Empfangsbestätigung.
Ausgabestellen (Ast) für Burglengenfeld sind die Feuerwehrgerätehäuser in
- Burglengenfeld
- Dietldorf
- Pilsheim
- See-Mossendorf
- Pottenstetten
Zudem muss jedem berechtigten Bürger das „Merkblatt für die Bevölkerung" ausgehändigt werden. Die Gemeinden haben dieses Merkblatt entsprechend ihrer im Ernstfall berechtigter Einwohnerzahl in gedruckter Version vorzuhalten.Bei den ASt müssen die „Merkblätter für Ärzte und Apotheker** sowie die Infobroschüren zur Einnahme von Jodtabletten in ausreichender Menge in gedruckter Version vorgehalten werden.
Bekanntmachung zur 10. Änderung der Unternehmenssatzung für die Stadtwerke Burglengenfeld
Bekanntmachung „Beim Lindenviertel"
Bekanntmachung Sondergebiet (SO) Solarpark Hirschberg
Bekanntmachung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet Solarpark Hirschberg
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der Almosen-Stiftung
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung der "Almosen-Stiftung Burglengenfeld" für das Haushaltsjahr 2025.