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Neue Schulweghelfer setzen sich für die Schwächsten ein

    Neue Schülerlotsen
    Schülerlotsen im September 2024
    Neue Schulweghelfer an der Sophie-Scholl-Mittelschule: Es gratulierten neben Rektor Michael Chwatal und Schülerlotsenbeauftragter Stephanie Jobst auch Polizeihauptkommissar Otto Miedl und für die Stadt Burglengenfeld Geschäftsleiter und Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß mit Kämmerin Elke Frieser.

    Neun neue Schulweghelfer sind ab sofort im Einsatz. Die Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen an der Sophie-Scholl-Mittelschule durchliefen zuvor eine einwöchige Schulung bei Polizeihauptkommissar Otto Miedl, dem Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Burglengenfeld. Bemerkenswert ist, dass erneut alle Teilnehmer die Prüfung bestanden haben und ihre „Schulwegpässe“ erhielten.

    „Ich bin stolz auf euch“, sagte Rektor Michael Chwatal zu den neuen Schülerlotsen. „Ihr seid bereit, Verantwortung für die Jüngeren und Schwächeren zu übernehmen.“ Dies sei nur möglich, weil immer wieder Schülerinnen und Schüler bereit sind, Verantwortung zu tragen und dafür zu sorgen, dass insbesondere Kinder aus der benachbarten Hans-Scholl-Grundschule an der Holzheimer Straße sicher zur Schule kommen.

    Geschäftsleiter und Ordnungsamtsleiter Wolfgang Weiß lobte die neuen Schulweghelfer: „Ihr achtet freiwillig auf die Kleinsten unter euch. Das ist nicht selbstverständlich.“ 

    Polizeihauptkommissar Otto Miedl bereitete die neuen Schülerlotsen in mehreren Lektionen auf ihre Aufgabe vor. Dabei vermittelte er ihnen sowohl Fachwissen als auch Allgemeinbildung rund um den Straßenverkehr sowie die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung. 

    Über diesen Erfolg freuten sich auch Lehrerin Stephanie Jobst, die Schülerlotsenbeauftragte der Mittelschule, und Elke Frieser, Kämmerin der Stadt Burglengenfeld. Neben der nötigen Ausrüstung gab es für alle künftigen Schülerlotsen eine kleine Brotzeit und Getränke als Dankeschön. 

    Die jugendlichen Teilnehmer dürfen bereits in den kommenden Wochen auf ihren ersten Einsatz hoffen, sofern sie das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. 
     

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