Sprungziele

Neues Namensrecht beschäftigt Standesbeamte im Landkreis

  • Aktuelle Meldung
Dienstbesprechung Standesbeamte März 25
Dienstbesprechung Standesbeamte März 25
Rund 40 Standesbeamte aus dem Landkreis Schwandorf trafen sich zur Dienstbesprechung im Bürgertreff am Europaplatz. Zweiter Bürgermeister Josef Gruber hieß sie willkommen; Fachberaterin Simone Tarzia und Standesamtsaufsicht Hanna Beer führten durch die Veranstaltung.

Rund 40 Standesbeamte aus dem Landkreis Schwandorf und darüber hinaus trafen sich Mitte März im Bürgertreff am Europaplatz zu einer Fortbildung und Dienstbesprechung zum Thema „Neues Namensrecht“. Zweiter Bürgermeister Josef Gruber hieß die Teilnehmer willkommen und wusste auch einige eigene Erfahrungen zum Thema Namensgebung und ihre Fallstricke zu erzählen.

Im Rahmen der halbjährlichen Dienstbesprechung, geleitet von der Fachberaterin des Fachverbandes Standesbeamte Bayern, Simone Tarzia und der Standesamtsaufsicht Hanna Beer stand inbesondere das neue Namensrecht im Fokus, welches ab Mai 2025 in Kraft treten wird. Unter anderem ermöglicht es künftig Doppelnamen für Kinder (bisher ausgeschlossen), aber auch für beide Eheleute. Ein weiteres Thema der Agenda lautete „Nottrauungen“ und behandelte die rechtlichen Voraussetzungen einer Eheschließung bei einer lebensgefährlichen Erkrankung eines der Eheleute. 

Koordiniert wurde die Dienstbesprechung von Standesamtsleiterin Sophia Schild und Standesbeamten Johann Knoll. Aufgrund des hohen Andrangs wird der Termin im April noch ein zweites Mal wiederholt werden. Die Dienstbesprechungen der Standesbeamten im Landkreis findet regelmäßig statt und wird jeweils immer in einer anderen Landkreiskommune ausgerichtet. Für den reibungslosen Ablauf sorgte das Team des Bürgertreffs am Europaplatz um Tina Kolb. 

Zurück

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.